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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der IKAR Lackschutz für die Erbringung von Folierungsleistungen — Lackschutzfolie und Autofolierung.
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen IKAR Lackschutz, Wickingstraße 49, 59269 Beckum (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie finden Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Mit Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
§ 2Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt im Bereich der Fahrzeugveredelung folgende Hauptleistungen:
- Lackschutzfolie (PPF): Anbringung transparenter Lackschutzfolien auf einzelnen Bauteilen, Teilbereichen oder der gesamten Karosserie zum Schutz des Originallacks vor Steinschlag, Kratzern und Umwelteinflüssen.
- Autofolierung / Farbwechsel Folierung: Anbringung farbiger oder strukturierter Wrap-Folien auf einzelnen Bauteilen, Teilbereichen oder der gesamten Karosserie zur optischen Veränderung des Fahrzeugs.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen oder per E-Mail bestätigten Angebot des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es dem Auftragnehmer freigestellt, geeignete und gleichwertige Materialien einzusetzen. Der Auftragnehmer arbeitet mit Premium-Folien führender Hersteller; die konkrete Folie wird im Angebot benannt.
§ 3Vertragsschluss und Terminvereinbarung
Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Eine verbindliche Bestellung liegt erst durch Annahme eines individuellen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber vor.
Termine werden individuell vereinbart und sind erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug in einem für die Bearbeitung geeigneten Zustand zum vereinbarten Termin im Studio bereit. Erscheint der Auftraggeber unentschuldigt nicht zum Termin, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Aufwandersatz geltend machen.
Sofern unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit, Lieferengpässe bei Folien) die Einhaltung des Termins verhindern, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Schadensersatzansprüche wegen Terminverschiebung sind in solchen Fällen ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf bekannte Lackschäden, Vorschäden, Nachlackierungen oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen. Bei nicht werkseitig lackierten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer keine Garantie für eine rückstandslose Entfernung der Folie übernehmen.
Der Auftraggeber versichert mit Erteilung des Auftrags, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist oder über die erforderlichen Vollmachten zur Beauftragung der Folierung verfügt. Eventuelle Eintragungspflichten bei der Zulassungsstelle (z. B. bei vollständigem Farbwechsel durch Folierung) sind vom Auftraggeber selbst zu veranlassen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 5Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach Fahrzeug, gewählter Folie und Umfang der Leistung. Verbindliche Preise werden nach Begutachtung des Fahrzeugs in einem individuellen Angebot ausgewiesen. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro.
Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung mit Übergabe des Fahrzeugs nach Fertigstellung der Arbeiten ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen, insbesondere bei besonders umfangreichen Aufträgen oder bei Sonderbestellungen von Folien.
Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung, Überweisung sowie ggf. weitere im Studio ausdrücklich angebotene Zahlungswege. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Folierstudios und unter Verwendung geeigneter Materialien und Werkzeuge. Die Verarbeitung erfolgt im Studio des Auftragnehmers in Beckum, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Glanz oder Struktur, die produktionstechnisch bei Folien nicht zu vermeiden sind, stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für sichtbare Folienkanten an Stellen, an denen ein Umlegen der Folie nach den anerkannten Regeln der Technik nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
§ 7Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist für die durchgeführten Arbeiten beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.
Eine darüber hinausgehende Herstellergarantie auf das verwendete Folienmaterial richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Folienherstellers und ist im Einzelnen vor Auftragserteilung beim Auftragnehmer zu erfragen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Herstellergarantie ist regelmäßig eine sachgerechte Pflege des Fahrzeugs gemäß den Pflegehinweisen des Auftragnehmers.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung beim Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, normalen Verschleiß, äußere Einwirkungen (z. B. Steinschlag, Unfall, aggressive Reinigungsmittel, Hochdruckreiniger im Nahbereich der Folienkanten) oder Eigenreparaturen zurückzuführen sind.
§ 8Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nur, sofern es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Während der Verwahrung des Fahrzeugs im Studio des Auftragnehmers ist das Fahrzeug im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten gegen Diebstahl und Beschädigung versichert; eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt der Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber wird empfohlen, persönliche Gegenstände vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
§ 9Rücktritt und Stornierung
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschieben oder stornieren. Bei kurzfristigerer Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Aufwandersatz für die reservierte Box-Zeit in Rechnung zu stellen, sofern die Box-Zeit nicht anderweitig kurzfristig vergeben werden kann.
Bei bereits begonnener Auftragsausführung kann der Auftraggeber den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen.
Sonderbestellte Folien (z. B. Sonderfarben oder Sonderstrukturen, die nicht zur Standardausstattung des Auftragnehmers gehören) werden im Falle einer Stornierung nach Materialbestellung zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt.
§ 10Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Beckum. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anbieter / Auftragnehmer
IKAR Lackschutz
Wickingstraße 49
59269 Beckum, Deutschland
Telefon: 0152 377 44054
E-Mail: info@ikarlackschutz.de
